Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Durch rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann man auch im Pflegefall von dem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen. Einer oder auch mehreren Personen seines Vertrauens kann man eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Einmal im Monat, an einem Donnerstag Nachmittag, berät eine Mitarbeiterin von einem der beiden Betreuungsvereine SKM Ortenau – Kath. Verein für soziale Dienste in der Region Ortenau e.V. oder Sozialdienst katholischer Frauen e.V. – Ortsverein Offenburg in der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung, Pflegestützpunkt zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Beratung ist kostenfrei.
Eine vorherige Anmeldung in der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung, Pflegestützpunkt unter der Telefonnummer 0781 82-2337 ist verpflichtend.
